Neue Prinzipien für strafrechtliche Befragungen

Wie Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei in Einvernahmen Beschuldigte, Zeuginnen und Zeugen befragen, wirkt sich auf die Aufklärung eines strafrechtlichen Falles aus. Wie sich die Befragungspraxis verbessern liesse, erklärt Strafrechtsexperte Jonas Weber.

Die Universität Bern, die Berner Kantonspolizei und das Schweizerische Polizeiinstitut laden jährlich zur Polizeirechtstagung ein. Dieses Jahr widmen sie sich der Befragungspraxis. © iStock

2021 hat eine Expert:innengruppe um Juan Méndez, dem ehemaligen UN-Sonderberichterstatter über Folter, sich mit der Befragungspraxis im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen auseinandergesetzt. Ergebnis sind internationale Leitlinien – die sogenannten Méndez-Prinzipien. Im Kern plädieren sie für einen fairen, respektvollen Umgang mit Beschuldigten, Opfern, Zeuginnen und Zeugen: mit offenen statt geschlossenen Fragen und ohne psychischen Druck aufzusetzen.

Sie leiten auf diese Weise Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte dazu an, Personen so zu befragen, dass sie verlässlichere Informationen erhalten und Falschgeständnisse vermeiden. Wichtigste Grundlagen der Méndez-Prinzipien sind die Menschenrechte und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Befragungstechnik.

Zu den konkreten Empfehlungen gehören Audio- und Videoaufzeichnungen der Befragungen – in der Schweiz noch eine Seltenheit – sowie besondere Rücksichtnahme gegenüber verletzlichen Personen wie Kindern, traumatisierten Menschen oder Menschen mit kognitiven und sprachlichen Schwierigkeiten.

Nun werden an der 10. Polizeirechtstagung am 13. März 2026, an der sich Expertinnen und Experten aus der Strafverfolgung an der Universität Bern treffen, die Mendéz-Prinzipien auch in der Schweiz zum Diskussionsgegenstand.

Jonas Weber ist Ordentlicher Professor für Strafrecht und Kriminologie und organisiert die jährliche Polizeirechtstagung der Universität Bern. © Dres Hubacher

uniaktuell: Jonas Weber, Sie setzen sich als Wissenschaftler mit der Befragungspraxis in Strafverfahren auseinander und lesen viele Protokolle von Einvernahmen durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Was fällt Ihnen auf?
Jonas Weber: Dass oftmals geschlossene Fragen gestellt werden oder Fragen, die den Verlauf eines Ereignisses schon vorwegnehmen. Das ist eine Art von Fragestellung, die nicht nur voreingenommen, sondern auch kontraproduktiv ist. Man darf die eigene Vermutung nicht schon in die Frage einbauen. Man muss dem Gegenüber die Chance geben, sich selbstständig zu erinnern. Die Frage darf die Erinnerung nicht überlagern oder in eine Richtung lenken. Offene Fragen sind daher zentral.

Was kann ausserdem während Befragungen in der Schweiz besser gemacht werden?
Es wird viel unterbrochen, Ungeduld ist ein grosser Faktor. Das Verhalten einer Richterin zum Beispiel, die abklemmt und meint, «um das gehe es hier gar nicht», ist der Wahrheit nicht dienlich. Ich habe den Eindruck, dass spezialisierte Polizeipersonen gerade bei Sexual- und Gewaltstraftaten oftmals sensibler und geduldiger befragen als Gerichte.

Auch die Länge der Einvernahme spielt eine Rolle. Es gibt Studien, die zeigen, dass man jemanden nicht mehr als vier Stunden am Stück befragen sollte. In der Schweiz haben wir aber immer wieder deutlich längere Einvernahmen. Die Antworten können dann an Verlässlichkeit einbüssen, weil die Befragten müde und unkonzentriert werden und vielleicht extra so antworten, dass die Einvernahme zu einem baldigen Ende kommt.

«In skandinavischen Ländern gehören audiovisuelle Aufzeichnungen in der Strafverfolgung zum Alltag. Das Gericht kann in die Befragung der Polizei reinhören – in der Schweiz nicht.»

Jonas Weber

Es gibt hier also viel Druck in den Befragungen?
Ja. Etwa wenn einer beschuldigten Person mit der Verlängerung der Untersuchungshaft gedroht wird oder mit der Auswertung ihres Handys, die Beweise für andere Delikte zu Tage fördern könnte. Dies ist aus meiner Sicht oftmals nicht professionell. Es kann Falschaussagen fördern und die Beschuldigten weniger kooperativ werden lassen, weil ihr Vertrauen in die Strafbehörden verloren geht.  Grundsätzlich sollten keine Drucksituationen aufgebaut werden.

Was spricht ausserdem dafür, die Méndez-Prinzipien einzuhalten?
Die Aufklärungsquote von Sexualstraftaten liegt in der Schweiz bei nur zehn Prozent. Wenn wir diese Aufklärungsquote erhöhen möchten, müssten wir für die Opfer von Anfang an eine empathische und wertschätzende Situation schaffen. Bereits die erste Befragung auf einem Polizeiposten sollte den Méndez-Prinzipien entsprechen. Das würde meines Erachtens dazu führen, dass wir strafrechtlich verlässlichere Aussagen hätten und dass sich mehr Opfer auf ein Strafverfahren einlassen.

«Mehr Härte bei der Befragung oder in der Untersuchungshaft führt eben gerade nicht zu mehr aufgeklärten Fällen.»

Jonas Weber

Wieso werden die Befragungen in der Schweiz bislang in der Regel nicht aufgezeichnet, sodass meist nur ein schriftliches Protokoll existiert?
Die fehlende audiovisuelle Dokumentation der Einvernahmen ist meines Erachtens der grösste Schwachpunkt in der Schweiz. Weit über 90 Prozent aller Einvernahmen werden nicht aufgezeichnet, das ist schwer verständlich. Ich finde es heikel, wenn ein Gericht nicht überprüfen kann, wie eine Befragung tatsächlich verlaufen ist. Auch weil die Informationen zur nonverbalen Kommunikation zwischen Fragenden und Befragten verloren gehen.

In den skandinavischen Ländern gehören audiovisuelle Aufzeichnungen in den Behörden zum Alltag. Die Richterinnen und Richter können – im Gegensatz zur Schweiz – in die polizeilichen Einvernahmen reinhören.

Auf politischer Ebene wird vielfach wieder mehr Härte gefordert, gerade gegenüber verletzlichen Personen wie Menschen mit einem temporären Aufenthaltsstatus.
Mehr Härte bei der Befragung oder in der Untersuchungshaft führt eben gerade nicht zu mehr aufgeklärten Fällen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass nicht härtere Strafen, sondern eher eine höhere Aufklärungsquote dazu führt, dass weniger Menschen kriminell werden. Politik und Behörden müssten verstehen, dass die Anwendung der Méndez-Prinzipien letztlich zu weniger Straftaten führen.

«Ehrlich gesagt habe ich die Vermutung, dass die Strafverfolgungsbehörden Angst davor haben, überwacht zu werden.»

Jonas Weber

Ein Beispiel: Fremdsprachige Personen sollten auf eine qualitativ gute Übersetzung zählen können. Zudem sollten die Behörden gegenüber Personen ohne Schweizer Bürgerrechte transparent sein, ob sich die Einvernahme auf ihren Aufenthaltsstatus auswirken kann. Für Geflüchtete, die etwa als Zeuginnen einvernommen werden, sind solche Informationen elementar.  

Wie kann erreicht werden, dass die Méndez-Prinzipien in der Schweiz tatsächlich angewendet werden?

Der schweizerischen Tradition entspricht es, den Behörden die Anwendung neuer Leitlinien selbst zu überlassen und nicht von Beginn weg in verbindliche Rechtsnormen zu überführen. Grundsätzlich aber könnte das Parlament die Strafprozessordnung so anpassen, dass die Anwendung der Méndez-Leitlinien verbindlich wird.

«Wir haben in der Schweiz keine obligatorische Fortbildung für Gerichtspersonen. Diese erfahren oft als letzte von solchen internationalen Empfehlungen.»

Jonas Weber

In der Praxis müssten gegebenenfalls die Gerichte von den Staatsanwaltschaften und den Polizeien verlangen, die Méndez-Prinzipien einzuhalten. Aber auch wichtig zu wissen: Wir haben in der Schweiz keine obligatorische Fortbildung für Gerichtspersonen, diese erfahren oft als letzte von solchen internationalen Empfehlungen.

Zur Person

Prof. Dr. Jonas Weber

ist Professor für Strafrecht und Kriminologie. Die Tätigkeitsschwerpunkte seiner Abteilung liegen in der Kriminologie, dem Strafsanktionenrecht, dem Straf- und Massnahmenvollzug sowie dem Jugendstrafrecht.

Die Polizeirechtstagung

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern, das Schweizerische Polizei-Institut (SPI) und die Kantonspolizei Bern sowie die europäische Forschungsinitiative «ImpleMéndez» (COST Action CA22128) führen am 13. März 2026 die Polizeirechtstagung durch. Sie bietet Gelegenheit für einen Austausch zwischen Mitarbeitenden von Polizei und Strafverfolgungsbehörden, Medienschaffenden, Fachpersonen des Bundes, der Kantone und städtischer Behörden, Vertreterinnen und Vertretern von Beratungsstellen und NGOs, Forschenden sowie weiteren interessierte Personen. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt.

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