Rechtswissenschaften
Human Rights Law Clinic: Menschenrechte anwenden
Die Human Rights Law Clinic der Universität Bern war die erste Schweizer Rechtsklinik, die ausschliesslich mit realen Fällen arbeitet. Wir haben sie besucht – und erfahren, wodurch sich das Lehrangebot auszeichnet und Studierende begeistert.
An diesem Oktobernachmittag treffen sich an der Mittelstrasse 43 – in einem Institutsgebäude der Universität Bern – Professoren, Vertreterinnen des Mittelbaus und rund 20 Studierende zu den ersten Fallbesprechungen der Human Rights Law Clinic (HRLC) im neuen Semester. Diese Lehrform bietet den Studierenden der Rechtswissenschaften die Gelegenheit, bereits während der Ausbildung an realen Fällen und Fragestellungen zu arbeiten – und dabei nicht nur juristisches Know-how im Verfassen von Rechtsschriften zu erwerben, sondern auch ihre Auftritts- und Kommunikationskompetenz gezielt zu stärken.
Alberto Achermann, assoziierter Professor für Migrationsrecht und einer von drei Co-Leitern der Rechtsklinik, begrüsst die Anwesenden. Er verweist auf einen bevorstehenden Besuch des Europaparlaments sowie des Europarats und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und skizziert, was die Teilnehmenden an diesem Nachmittag in der Law Clinic erwartet: «Sie werden Ihre Lösungsvorschläge zu realen Fällen präsentieren. Die anschliessende Diskussion der offenen Fragen im Plenum dient der Schärfung der rechtlichen Argumentation.»
Fall Nummer 82
Die Stimmung im Seminarraum ist gespannt und fokussiert – nicht zuletzt, weil drei Studentinnen umgehend den ersten Fall präsentieren. Es ist der insgesamt 82. der 2017 gegründeten Human Rights Law Clinic. Da er noch nicht abgeschlossen ist, dürfen keine Details genannt werden – ausser, dass es sich um einen «umgekehrten Familiennachzug» handelt. Gemeint ist damit ein Sonderfall, bei dem ein Elternteil das Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhält, um für seine Kinder sorgen zu können.
Die Studentinnen erläutern zuerst die durch die Law Clinic eingereichten, letztlich aber – vorerst – erfolglosen Gesuche. Nach rund 30 Minuten öffnen sie die Diskussion. Sie wollen vom Plenum wissen, wie ihre Stellungnahme zum negativen Bescheid des Migrationsamtes eingeschätzt wird.
«Die Diskussion der offenen Fragen im Plenum der Law Clinic dient der Schärfung der rechtlichen Argumentation.»
- Alberto Achermann
Nach einer kurzen, konzentrierten und besonnen geführten Debatte zieht Alberto Achermann das Fazit, dass es sich um «einen krassen Fall» handelt. Er bedankt sich bei den Präsentierenden und entlässt die Runde in die Pause. Die danach vorgestellte Rechtsache ist nicht nur abgeschlossen, sondern auch eine Erfolgsgeschichte für die Law Clinic: In diesem Fall liess sich durch eine Beschwerde der Anwältin - an dieser hatte auch die Law Clinic mitgewirkt – erreichen, dass der Klient bereits nach der Hälfte, statt erst nach zwei Dritteln der Strafverbüssung bedingt entlassen wurde.
Durchschlagender Erfolg
Andri Hummel, Student der Rechtswissenschaften im 5. Mastersemester, rekapituliert den juristischen Sachverhalt und erzählt, dass der Mandant im November dieses Jahres die HRLC besuchen wird. Koordinator Jann Schaub hebt den raschen Verlauf des Falls hervor: «Eingestiegen sind wir im Februar 2025, das Urteil wurde im Juni gefällt, und im August war unser Klient bereits auf freiem Fuss.» Mittlerweile sei dieser bereits wieder integriert. Er habe sowohl eine eigene Wohnung als auch eine Arbeitsstelle.
An die vier beteiligten Studierenden gewandt sagt Jonas Weber, Professor für Strafrecht und Kriminologie sowie Co-Leiter der HRLC: «Der Fall ist ein durchschlagender Erfolg für Sie. Auffallend ist auch, wie stark das Gericht Ihrer Argumentation gefolgt ist.»
Dann ist 16 Uhr und die Veranstaltung beendet – eine gute Gelegenheit, um sich mit Koordinator Jann Schaub zu unterhalten und mehr über die Human Rights Law Clinic zu erfahren. «Gestartet ist das Ganze als Pilotprojekt mit acht Teilnehmenden», erzählt der Lehrbeauftragte. Was die HRLC von ähnlichen Institutionen unterscheidet: Seit Beginn wird ausschliesslich mit realen Fällen gearbeitet. «Unsere Lehrveranstaltung wird in Zusammenarbeit von zwei Departementen angeboten – dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht», erklärt er.
«Uns ist wichtig, dass die Teilnehmenden der Law Clinic für die Themen motiviert sind, für die wir uns einsetzen.»
- Jann Schaub
Engagement für die Menschenrechte
Auf die Frage, welche Voraussetzungen man mitbringen sollte, um an der Lehrveranstaltung teilzunehmen, erläutert Schaub: «Uns ist vor allem wichtig, dass die Studierenden motiviert und engagiert sind – insbesondere für die Menschenrechte und die Themen, für die wir uns einsetzen. Die Mitwirkenden sollten sich zudem bewusst sein, dass sie mit schwierigen Schicksalen konfrontiert werden.» Für Schaub ist essenziell, dass die Law Clinic gut in der Region verankert ist – auch wenn die an diesem Tag präsentierten Fälle anderswo spielten. «In Bern gibt es viele NGOs, darunter auch solche die schweizweit tätig sind. Zudem arbeiten viele Anwältinnen und Anwälten aus Bern mit uns zusammen und schlagen uns regelmässig die Mitwirkung in Fällen vor.» Mit dem Resultat, dass die Rechtsklinik unterdessen sehr breit vernetzt ist.
Didaktischer Nutzen als Voraussetzung
Laut Schaub entscheiden insbesondere zwei Kriterien darüber, ob ein Fall von der HRLC übernommen wird: «Der Fall muss einen didaktischen Nutzen haben. Deshalb nehmen wir beispielsweise keine völlig aussichtslosen Fälle an.» Juristische Sachverhalte, die keine interessanten Rechtsfragen aufwerfen, kommen grundsätzlich ebenso wenig in Betracht. «Uns ist wichtig, gemeinsam mit den Studierenden an einem Fall zu wirken und ein Ergebnis zu erarbeiten, das sich als Rechtsschrift einreichen lässt.» In Frage kämen dabei ausschliesslich Themen, bei denen die Law Clinic auch fachlich kompetent sei: «Das betrifft insbesondere die allgemeinen Menschenrechte, das Migrationsrecht und das Justizvollzugsrecht.»
Höchste Zeit, endlich auch die Teilnehmenden der Law Clinic zu befragen – schliesslich sollen sie künftig Recht praktizieren. Luisa Segessenmann studiert im 3. Mastersemester, Gazmendi Noli im 5. Luisa interessiert sich seit jeher für Völker- und Menschenrechte und wollte im «eher theorielastigen Jus-Studium» endlich auch praktisch arbeiten. Das hat die Bernerin motiviert, sich für die Rechtsklinik einzuschreiben. Gazmendi, ebenfalls Student der Rechtswissenschaften, erklärt seine Entscheidung damit, sich im Rahmen der HRLC konkret für Menschen einsetzen zu können, die ansonsten nur schwer Zugang zum Recht finden.
«Ich habe gelernt, mit emotional schwierigen Situationen umzugehen und dies nicht als Belastung, sondern als Antrieb für engagierte Fallarbeit zu verstehen.»
- Gazmendi Noli
Angesprochen auf ihre Erfahrungen in der Law Clinic und was die zwei dabei gelernt haben, erklärt Gazmendi: «Fachlich habe ich gelernt, komplexe menschliche Schicksale juristisch zu analysieren und in präzise Rechtsschriften zu übersetzen. Persönlich habe ich mir dabei angeeignet, mit emotional schwierigen Situationen umzugehen und meine Betroffenheit nicht als Belastung, sondern als Antrieb für engagierte Fallarbeit zu nutzen.» Luisa fügt an: «Ich wurde in der Law Clinic ins eiskalte Wasser geworfen. Seitdem habe ich gelernt, zu einer Rechtsfrage zu recherchieren, mir einen Überblick zu verschaffen und als Team das zu erreichen, was wir uns vornehmen.»
Beide räumen ein, in der Rechtsklinik manchmal an Grenzen zu stossen. Luisa betont: «Im Umgang mit Ungerechtigkeiten gehört es dazu, eine gewisse Ohnmacht auszuhalten, positiv zu bleiben und zu erkennen, dass unsere Arbeit auch für kleine, aber wichtige Impulse sorgt.» Gazmendi ergänzt: «Trotz der manchmal überwältigenden Situation findet sich fast immer ein guter Weg.» Dies sei vor allem der engen Betreuung, der schrittweisen Analyse und dem Austausch in der Gruppe zu verdanken.
Angesichts ihrer Aussagen überrascht es nicht, dass sich beide gut vorstellen können, später im Bereich Menschenrechte zu arbeiten. Was Gazmendi zu folgendem Schluss kommen lässt: «Die Erfahrungen in der Law Clinic haben meinen Wunsch bestärkt, später in einem Beruf tätig zu sein, in dem ich mich für die Rechte anderer einsetzen kann. Das ist auch meine Hauptmotivation für das Jurastudium.»
Zur Person
Jann Schaub
studierte Rechtswissenschaften in Fribourg und erlangte 2013 seinen Doktortitel an der Universität Bern. Heute arbeitet er im Bereich Strafrechtswissenschaften und Kriminologie. Als Koordinator der Human Rights Law Clinic an der Universität Bern ist er massgeblich an deren Organisation beteiligt. Dabei trägt der Anwalt und Lehrbeauftrage für Strafrecht namentlich dazu bei, Studierenden praxisnahe Einblicke in Rechtsfragen auf dem Gebiet der Menschenrechte zu vermitteln.
«Innovative Lehre»
Die «Human Rights Law Clinic» wurde sowohl von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät als auch vom Vizerektorat Lehre (VRL) im Rahmen von «Förderung Innovative Lehre» (FIL) und «Fakultäre Lehrentwicklung» (FLE) unterstützt und gefördert.
Die Human Rights Law Clinic (HRLC)
Die Human Rights Law Clinic ist eine innovative Lehrform, die angehenden Juristinnen und Juristen seit 2017 die Gelegenheit bietet, während des Studiums an realen Fällen zu arbeiten. Sie ist ein Projekt der Departemente für öffentliches Recht und Strafrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern. Sie arbeitet fallweise mit Anwältinnen und Anwälte, Rechtsberatungsstellen und NGOs zusammen, mit dem Ziel, den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. Ihr Fokus gilt menschenrechtlichen Fragen.
uniAKTUELL-Newsletter abonnieren
Entdecken Sie Geschichten rund um die Forschung an der Universität Bern und die Menschen dahinter.