«Wovor müssen wir die Biodiversität schützen?»

An der bevorstehenden UNO-Biodiversitätskonferenz wird diskutiert, 30 Prozent der Erdoberfläche unter Schutz zu stellen. Im Interview erklärt Julie Zähringer, Nachhaltigkeits-Professorin an Universität Bern, für wie realistisch und zielführend sie diesen Ansatz hält.

Interview: Gaby Allheilig 24. Februar 2022

Julie Zähringer, Professorin für Landnutzungssysteme und Nachhaltigkeits-Transformationen an der Universität Bern. © CDE / Bild: Manu Friederich

Der Biodiversitätsverlust hat Ausmasse erreicht, die das menschliche Leben bedrohen. An der bevorstehenden Biodiversitätskonferenz in Kunming, China, wollen jetzt vor allem die europäischen Staaten – darunter die Schweiz – beim Biodiversitätsschutz vorwärts machen. Sie schlagen mit der «30x30»-Initiative vor, 30 Prozent der ökologisch wertvollen Gebiete des Planeten zu schützen. Das stösst bei zahlreichen Akteuren auf positives Echo.

Vor zwei Jahren hat Julie Zähringer, inzwischen Professorin für Landnutzungssysteme und Nachhaltigkeits-Transformationen an der Wyss Academy for Nature und am Centre for Development and Environment (CDE) an der Universität Bern jedoch in einer Studie dargelegt, dass von einer solchen Initiative vor allem Menschen in Entwicklungsländern betroffen wären. Inzwischen sind aber viele dieser Staaten der «High Ambition Coalition» beigetreten, die dieses 30-Prozent-Ziel verfolgt.

Julie Zähringer, wie deuten Sie es, dass inzwischen viele Entwicklungsländer die «30x30»-Initiative unterstützen? Ein Teil von Wissenschaft und Naturschutzorganisationen in den Ländern des Nordens betont, die Errichtung von Schutzgebieten müsste mit der betroffenen Bevölkerung abgestimmt sein. Wie realistisch ist das?

Eigentlich ist das eine Notwendigkeit. Aber wenn man sich vergegenwärtigt, was es bedeutet, wird es sehr schnell komplex. Da stellt sich zum Beispiel zuerst die Frage: Wer ist diese betroffene Bevölkerung in einem Gebiet, das man neu unter Schutz stellen will? Das hat mit Landrechten zu tun und leitet uns zur nächsten Frage: Wem gehört das Land? Und wenn es keine offiziellen Landtitel gibt: Wer nutzt es?

Worauf spielen Sie an?

Heute gibt es weltweit kaum mehr Land ohne Nutzungsansprüche. Auch wenn es um einen vermeintlich ungenutzten Wald geht, ist damit noch lange nicht gesagt, dass verschiedene lokal ansässige Bevölkerungsgruppen ihn nicht eingeplant haben, um ihre Nachfahren mit dieser Ressource zu versorgen. Doch wie erfasst man diese Gruppen, die zwar oft ein traditionell anerkanntes, aber kein verbrieftes Recht auf dieses Land haben? Das macht es schwierig, sie in die Diskussionen einzubeziehen, es sei denn, man lässt sie ohnehin aussen vor und berücksichtigt nur jene, die einen offiziellen Landtitel vorweisen können.

Die Landrechte sind das eine – und das andere?

Was man unter «einbeziehen» versteht. In vielen Fällen werden die betroffenen Menschen nicht einmal informiert. Sie stellen irgendwann überrascht fest, dass etwas im Gang ist, beispielsweise wenn Bäume markiert werden, um die Grenzen eines Naturparks zu kennzeichnen. Kommt hinzu, dass Einbezug deutlich weitergeht als Information. Wenn die lokale Bevölkerung ein Mitspracherecht haben soll, muss sie auch das Recht haben, zu einem Projekt Nein zu sagen. Da es bei der «30x30»-Initiative aber um eine global angelegte Strategie geht, die in den Ländern und von diesen umgesetzt werden muss, erachte ich einen echten Einbezug inklusive Mitsprache der Betroffenen als unwahrscheinlich.

Haben Sie konkrete Anhaltspunkte dafür?

Um ein Beispiel zu nennen: Bei meinen Forschungsarbeiten in zwei Naturschutzgebieten Madagaskars – Masoala und Makira – konnte ich nachvollziehen, wie es ablief, als der Staat und zum Teil auch NGOs diese Schutzgebiete einrichteten. Obwohl in ihnen praktisch keine Nutzung mehr erlaubt ist, wurde die lokale Bevölkerung nicht in die Entscheidungsfindung miteinbezogen. Man hat sie höchstens darüber informiert – und an den Rand gedrängt. Die Kompensationsleistungen, die sie für die verlorenen Nutzungsrechte am Wald erhielten, konnten den Verlust der wertvollen Ressource nicht decken. Dieser Mangel an Partizipation ist in der wissenschaftlichen Literatur auch für Fälle in anderen Ländern belegt. Wir können also nicht davon ausgehen, dass die Realitäten überall dieselben sind wie in der Schweiz, wo es Mitwirkungsverfahren gibt und man über solche Belange an der Urne abstimmen kann.

Sie setzen also beim Artenschutz ein Fragezeichen hinter eine Pauschallösung im Stil «one size fits all»?

Ja, denn gerechter Artenschutz hängt immer vom Kontext ab. Zunächst muss man definieren, was man überhaupt unter Schutz stellen will und sich fragen, ob es sinnvoll ist, so und so viel Prozent des Landes, Wassers oder eines Ökosystems dafür zur Verfügung zu stellen – oder ob es andere Lösungen braucht. Denn es ist nicht unbedingt damit getan, eine bestimmte Fläche eines Lebensraums zu schützen. Um die Biodiversität langfristig aufrecht zu erhalten, müsste man Ökosysteme, die natürlicherweise zusammenhängen, als Ganzes betrachten und zwischen ihnen geschützte Korridore einrichten.

Nach der Pandemie wird der wirtschaftliche Aufschwung wieder im Vordergrund stehen. Das birgt für die Biodiversität besonders dort hohe Risiken, wo Land günstig zu haben ist. Ist es nicht umso wichtiger, solche Gebiete – sofern sie noch eine nennenswerte Artenvielfalt aufweisen – so rasch wie möglich zu schützen?

Beim Thema wirtschaftlicher Aufschwung sind wir am richtigen Punkt angelangt. Denn die eigentliche Frage lautet: Was ist die grösste Bedrohung für die Gebiete mit hoher Artenvielfalt; wovor müssen wir sie schützen? Es wird immer klarer, dass ein grosser Teil der Biodiversitäts-Hotspots nicht von den landwirtschaftlichen Aktivitäten bedroht ist, die den lokalen Gemeinschaften im Globalen Süden dazu dienen, ihre Grundbedürfnisse zu decken.

Sondern?

Sondern vom Konsum der industrialisierten Länder, der sich in den internationalen Handelsflüssen manifestiert. Wir brauchen immer mehr Produkte aus dem Amazonasbecken, Indonesien, Zentralafrika, etc., um unsere Bedürfnisse zu befriedigen. Ermöglicht wird dies durch das Agrobusiness, das in riesige Flächen investiert – und so an weit entfernten Orten die Biodiversität bedroht.

Deshalb stellt sich die Frage: Wäre es nicht wichtiger und sinnvoller, an den Ursachen der Bedrohungen für die artenreichen Gebiete anzusetzen, statt bei den Symptomen, die sich dann vor Ort niederschlagen? Wenn wir diese Frage bejahen, müsste man den Hebel entsprechend ansetzen: Dort, wo die internationalen Unternehmen ihre Sitze haben und massgeblich der Konsum stattfindet, braucht es deutlich stärkere Regulierungen, was die Handelsketten solcher Produkte betrifft – und eine gezielte Kooperation mit den Produzentenländern.

Die Wissenschaft hat punkto Biodiversität – wie auch bei der Klimaerwärmung – den Zustand beschrieben, gemahnt und gewarnt. Bisher ohne grossen Erfolg. Was kann sie dazu beitragen, dass sich etwas ändert – jetzt?

Wenn die Wissenschaft relevant sein will, um zu der nötigen Veränderung beizutragen, muss sie sich deutlich mehr darauf konzentrieren, Lösungen zu finden, statt vor allem die Probleme zu analysieren. Diese Forschung muss nicht nur interdisziplinär erfolgen, sondern auch transdisziplinär – also gemeinsam mit den Akteuren, die involviert oder entscheidend für die Umsetzung von Massnahmen sind.

Dieses Interview in ganzer Länge

Dies ist eine gekürzte Version des Interviews, das zeitgleich in ganzer Länge in den CDE-Reihen erschienen ist.

UNO-Biodiversitätskonferenz

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, auch Biodiversitätskonvention, ist das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz der Biodiversität. 2010 wurden an der 10. Konferenz der Vertragsstaaten die Aichi-Ziele verabschiedet, die bis 2020 hätten erreicht werden sollen – aber klar verfehlt wurden. An der 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP15) sollte die Nachfolgevereinbarung der Aichi-Ziele verabschiedet werden. Ursprünglich war die COP15 für Oktober 2020 in Kunming, China, geplant. Wegen der Covid-19-Pandemie wurde sie auf Oktober 2021 verschoben. Ein erster Teil der Verhandlungen fand dann als Videokonferenz statt und führte zu einer wenig konkreten Erklärung, bei welcher der Schutz von 30 Prozent der Erdfläche eine zentrale Rolle spielt. Im März 2022 sollen die Verhandlungen in Genf fortgesetzt werden. Danach soll das Nachfolgeabkommen der Aichi-Ziele im April / Mai 2022 bei einem Präsenztreffen in China verabschiedet werden.

Serie zur Konferenz

Das Centre for Development and Environment (CDE) und die Wyss Academy for Nature der Universität Bern beleuchten in Interviews mit ihren Expertinnen und Experten einige der wichtigsten Aspekte der anstehenden Verhandlungen. «uniaktuell», das Online-Magazin der Universität Bern, übernimmt einige Interviews aus dieser Serie.

In Ergänzung dazu geben die Präsentationen der Online-Tagungen «Swiss Forum on Conservation Biology» SWIFCOB21 und SWIFCOB22 des Forums Biodiversität Schweiz der SCNAT einen guten Überblick über die Themenfelder der Verhandlungen:

SWIFCOB21

SWIFCOB22

«Der Artenschutz muss ganzheitlich angegangen werden»

In einer Studie von 2019 zeigten mehrere Wissenschaftlerinnen, darunter Julie Zähringer, wo und wie viele Menschen betroffen wären, wenn man die Hälfte der Erde unter Naturschutz stellen würde. Auf Basis desselben Berechnungsmodells ergibt sich: Würden 30 Prozent der Erdoberfläche unter Schutz gestellt, würde das in den neu zu schaffenden Naturschutzgebieten knapp 300 Millionen Menschen betreffen – zusätzlich zu den rund 250 Millionen Menschen, die bereits heute in bestehenden Naturschutzgebieten leben.

Interview zur Studie

Über Julie Zähringer

Julie Zähringer ist Professorin für Landnutzungssysteme und Nachhaltigkeits-Transformationen an der Wyss Academy for Nature und am Centre for Development and Environment (CDE) an der Universität Bern.

E-Mail: julie.zaehringer@unibe.ch

Über die Autorin

Gaby Allheilig ist Kommunikationsverantwortliche beim Centre for Development and Environment (CDE) der Universität Bern.

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