«Die Leitlinien zu wissenschaftlicher Information und Meinungsäusserungen geben einen Rahmen und sind keine Verbote»

In den letzten Tagen wurde in den Medien und auf Twitter über Leitlinien der Universität Bern zu Information und Meinungsäusserungen auf sozialen Medien berichtet und diskutiert. Dabei wurde auch die Verletzung der Wissenschaftsfreiheit moniert. Worum geht es dabei eigentlich? Rektor Christian Leumann erläutert die Zusammenhänge im Interview.

Prof. Dr. Christian Leumann ist Rektor der Universität Bern. Bild: © Universität Bern / Ramon Lehmann
Prof. Dr. Christian Leumann ist Rektor der Universität Bern. Bild: © Universität Bern / Ramon Lehmann

Herr Leumann, warum hat die Universitätsleitung Leitlinien zu Information und Meinungsäusserungen erlassen?
Bereits vor Jahren wurde von Forschenden der Wunsch an uns gerichtet, Leitlinien zur wissenschaftlichen Kommunikation und persönlichen Meinungsäusserung zu haben. Die Richtlinien zu Social Media und die Weisungen betreffend Meinungsäusserungen von Universitätsangehörigen sind seit 2013 resp. 2008 in Kraft und auf der Website der Universität unter den Reglementen für den Bereich Personal publiziert. Vor dem Hintergrund von neuerlichen Anfragen an uns, wie mit sensiblen Informationen, zum Beispiel zum Thema Covid, auf den sozialen Medien umgegangen werden soll, hat die Universitätsleitung nun diese Grundlagen zusammengefasst, in einen Rahmen eingebettet und aktualisiert.

Gibt es solche Leitlinien nur an der Universität Bern?
Nein, ähnliche Leitlinien existieren meines Wissens auch an den meisten anderen Universitäten. Die Universität Bern ist aber wohl bisher die einzige Schweizer Universität, die ihre Leitlinien in dieser Ausführlichkeit formuliert.

Nun gab es teilweise heftige Reaktionen auf die Leitlinien. Sind Sie davon überrascht?
Ja, ich war schon etwas überrascht, insbesondere, weil es sich ja nicht um neue Regelungen handelt, sondern um eine Aktualisierung der bestehenden. Möglicherweise hat der parlamentarische Vorstoss, der Covid Task Force des Bundesrates einen Maulkorb zu verpassen, sowie die «cancel culture» Debatte die breite Öffentlichkeit und die Forschenden für die Frage des Umgangs mit Forschungsergebnissen und Meinungsäusserungen auf den sozialen Medien stark sensibilisiert.

Ein Vorwurf, der geäussert wurde, ist: Die Leitlinien verletzen die Wissenschaftsfreiheit, und die Universität Bern stelle die Treuepflicht über die Wissenschaftsfreiheit. Wie stehen Sie dazu?
Die verfassungsrechtlich verankerte Wissenschaftsfreiheit schützt Auswahl und Methode von Forschungsgegenständen, die Interpretation von erhaltenen Resultaten und deren Kommunikation. Dies wird selbstverständlich uneingeschränkt geachtet und von den Leitlinien auch nicht tangiert. Meinungen zu Debatten ausserhalb der eigenen Forschungstätigkeit hingegen werden von der Meinungsfreiheit geschützt. Dabei sind die Mitarbeitenden gemäss Artikel 55 des Personalgesetzes des Kantons Bern verpflichtet, die Interessen der Universität Bern zu wahren.
In den Leitlinien wird aber auch die Verantwortung der Universität festgehalten. Darin heisst es zum Beispiel: «Die Universität ist ein Ort, an dem unterschiedliche Meinungen und Ansichten als Bereicherung und als Grundlage für neue Erkenntnisse gesehen werden. Sie fördert entsprechend grenzüberschreitendes Denken und fordert Toleranz gegenüber anderen Meinungen und Ansätzen.» oder «Die Universität bemüht sich bei ihrer lnformationstätigkeit um Ausgewogenheit und möglichst wirkungsvolle Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen.» Ich kann hier beim besten Willen keine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit feststellen.

Was heisst das denn nun für die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen?
Sowohl das Internet als auch die sozialen Medien sind kein rechtsfreier Raum und verlangen deshalb Sorgfalt in deren Nutzung. Wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich aufgrund eigener Forschungsresultate oder wissenschaftlicher Expertise im eigenen Fachgebiet einbringen, dann ist das absolut erwünscht. In den Leitlinien geht es um die Abgrenzung zu Situationen, in denen Forschende sich nicht auf den Grundlagen der wissenschaftlichen Expertise im eigenen Fachgebiet äussern. Auch dies ist selbstverständlich möglich, jedoch sollen die Forschenden dies als persönliche Meinungsäusserung deklarieren.

Wie soll das konkret aussehen?
Die Linie, ob sich jemand nun persönlich oder wissenschaftlich äussert, ist nicht immer klar erkennbar und wird auch wesentlich vom Leser gedeutet. Trotzdem gibt es ein paar einfache Grundsätze, die zur Klärung helfen können: Zum Beispiel sollte in der Twitter-Bio einer Forscherin, die sich ausserhalb ihres Fachgebiets äussert, etwa stehen: «Views are my own», oder man schreibt bei einem Posting: «Ich bin der Meinung, dass..». Ausserdem soll man zur privaten Meinungsäusserung keine universitären Kanäle wie Social Media Konten von Instituten verwenden.

Wird dadurch nicht der wissenschaftliche Dialog gerade zwischen Politik und Wissenschaft unterbunden?
Mit den Leitlinien unterbinden wir gar nichts, und es werden auch keine Meinungen verboten. Wir haben bis heute auch nie in die Kommunikation unserer Forschenden eingegriffen. Was wir aber tun: Wir rufen damit die Rahmenbedingungen in Erinnerung.

Wie stellt sich die Universitätsleitung eine geeignete Vermittlung von Wissenschaft an die Öffentlichkeit vor, wenn nicht über Social Media?
Social Media sollen dabei eine Rolle spielen, das ist gar keine Frage. Wir sind aber der Meinung, dass Twitter nicht unbedingt geeignet ist, um komplexe Sachverhalte und Zusammenhänge adäquat wiederzugeben oder in der Tiefe zu diskutieren. Auf Twitter sind einer fundierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung systemimmanente Grenzen gesetzt.

Sie sprechen damit an, dass die Öffentlichkeit in den sozialen Medien nur bruchstückhaft informiert würde und die Forschenden hier eine Verantwortung trügen. Könnten Sie das noch etwas erklären?
Wenn sich Forschende zum Beispiel zu aktuellen Themen wie Covid-19 äussern, müssen sie sich bewusst sein, dass ihre Aussagen in der Öffentlichkeit grundsätzlich kontroverse Reaktionen auslösen können. Entsprechend sorgfältig sollte deshalb kommuniziert werden. Forschende müssen und sollen die Bevölkerung über ihre Erkenntnisse informieren – unbedingt. Aber sie müssen die Bevölkerung auch so informieren, dass diese die Forschung einordnen und deren Bedeutung verstehen kann und nicht so, dass allenfalls Missverständnisse und Unsicherheiten entstehen.

In den Leitlinien wird gefordert «Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus einem bestimmten Bereich oder lnstitut sollen Debatten deshalb zunächst untereinander führen und sich bei allfälligen Auftritten nach aussen in einem Mindestmass miteinander abstimmen.» Besteht da nicht die Gefahr, dass bestimmte Ergebnisse gar nicht mehr thematisiert werden?
Nein, es geht hierbei ja eben nicht um die eigene Forschungskommunikation. Diese ist geschützt durch die Wissenschaftsfreiheit. Aber wenn sich Forschende zu Themen äussern, die nicht auf eigenen Forschungsresultaten basieren, und beispielsweise aus dem gleichen Institut mehrere unterschiedliche Meinungen – nicht Forschungsresultate – an die Öffentlichkeit gebracht werden, kann das falsch verstanden und gedeutet werden, zu Verunsicherung führen und damit auch dem Ansehen der Universität schaden. Die meisten Forschenden sind sich übrigens dessen bewusst und kommunizieren vorbildlich.

Wenn dies die meisten so vorbildlich machen, warum braucht es dann überhaupt diese Leitlinien?
Die Weisungen sind schon 2008 aus einem internen Bedürfnis entstanden. Es gab damals Situationen, in denen das Verhalten von Forschenden bei anderen Forschenden der Universität Fragen aufgeworfen hat. Deshalb hat die Universitätsleitung einen Rahmen formuliert. Auch die jetzige Fassung ist wieder auf interne Anfragen zurückzuführen. Die Universität ist eine Expertenorganisation, weshalb es immer Personen gibt, die sich an internen Regularien stören. Für viele aber sind sie auch eine willkommene und gewünschte Orientierungshilfe, wie auch die zahlreichen positiven Rückmeldungen zeigen.

Würden Sie rückblickend etwas anders machen?
An den Leitlinien selbst erkenne ich nichts Grundsätzliches, das mit unseren universitären Freiheiten und Werten im Widerspruch steht. Das grosse mediale Echo zeigt jedoch, dass es uns nicht gelungen ist, die Inhalte der Leitlinien adäquat an unsere Forschenden zu vermitteln. Daran müssen wir arbeiten. Wir werden daher unseren Mitarbeitenden intern Gelegenheit geben, noch offene Fragen zu klären.

Zum Autor

Christian Degen ist Leiter der Abteilung Kommunikation & Marketing der Universität Bern.

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