Die Berner Richter über die «Protokolle der Weisen von Zion»

Vor 80 Jahren erklärte das Berner Obergericht «Die Protokolle der Weisen von Zion» – ein antisemitisches Pamphlet und Propagandamaterial der Nazis – offiziell zur Fälschung. Was hat das gebracht? Und stimmt die Geschichte überhaupt, die damals zur historischen Wahrheit erklärt wurde? An einem Themenabend mit dem Historiker Michael Hagemeister wurden am 18. Oktober aktuelle Erkenntnisse präsentiert und diskutiert.

Von Timm Eugster 25. Oktober 2017

In über 30 Archiven auf drei Kontinenten hat der Historiker Michael Hagemeister Protokolle und andere Dokumente rund um den Prozess zusammengetragen, der in den Jahren 1933 bis 1937 in Bern gegen Verbreiter der «Protokolle der Weisen von Zion» geführt wurde. Für Julia Richers, Professorin für Neueste Allgemeine und Osteuropäische Geschichte, ist klar: An Hagemeisters 648 Seiten starkem Werk mit den über 1000 Fussnoten kommt niemand mehr vorbei, der sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen will.

Aus Anlass der Neuerscheinung und des 80. Jahrestags des Urteils lud Julia Richers zu einem Themenabend mit dem Autor, mit Sibylle Hofer (Professorin für Rechtsgeschichte) und mit René Bloch (Professor für Judaistik). Das Ziel: In Bern, wo die Richter damals unter scharfer Beobachtung der Weltöffentlichkeit standen, aus der Perspektive von drei Fakultäten einen genauen Blick auf den Prozess zu werfen – und damit eine differenzierte historische Einordnung zu ermöglichen. Gut 60 Interessierte folgten der Einladung ins Hauptgebäude der Universität Bern.

Die Referentinnen und Referenten: Michael Hagemeister, René Bloch, Julia Richers und Sibylle Hofer. Foto: Carmen Scheide
Die Referentinnen und Referenten: Michael Hagemeister, René Bloch, Julia Richers und Sibylle Hofer. Foto: Carmen Scheide

Alarmiert wegen Schweizer Nazis

Im grossen Krisenjahr 1933, als Hitler zum Reichskanzler ernannt und die Wahlen gewonnen hatte, sei auch die Schweiz mit dem Nationalsozialismus in Berührung gekommen, erinnerte Julia Richers das Publikum: «Im Fronten-Frühling 1933 feierten rechtsnationale Gruppen auch in der Schweiz Wahlerfolge.» Eine Entwicklung, die auch die rund 850 Angehörigen der jüdischen Gemeinde in Bern alarmierte. Bereits 1932 stellten sie eine «Kommission zur geistigen Abwehr des Antisemitismus» auf die Beine. Ihre Mitglieder besuchten systematisch Veranstaltungen der Frontisten, wo auch die «Protokolle der Weisen von Zion» verkauft wurden – in der Ausgabe von Theodor Fritsch, der im Vorwort schrieb, das Judentum als «Feind der ehrenhaften Menschheit» dürfe «nicht unter uns geduldet werden.» Mit der Strafanzeige gegen die Verkäufer vom 26. Juni 1933 kam der Berner Prozess ins Rollen.

Von der Legende zur Wahrheit – und zurück

Eine «hochgespannte Erwartung» habe die Kläger – den Schweizerischen Israelitische Gemeindebund und die Israelitische Kultusgemeinde Bern – angetrieben, betonte Michael Hagemeister in seinem Referat: Der Urteilsspruch des Berner Gerichts sollte zur «wirksamsten Waffe gegen den Welt-Antisemitismus» werden. Man sah die Chance, den Fälschungscharakter der «Protokolle» offiziell beglaubigen zu lassen – und damit «ein für alle Mal zu erledigen». Doch dies, so bemerkte Hagemeister trocken, sei «keine gute Idee» gewesen. Denn nun mussten die Kläger den Ursprung der anonymen Schrift nachweisen, die seit 1903 in Russland, Deutschland, den USA und weiteren Ländern in unzähligen Versionen kursierte und über die sich viele Legenden rankten.

Man entschied, «alles auf die russische Fährte zu schieben», wonach die Protokolle im Auftrag des russischen Geheimdienstes Ochrana in Paris fabriziert worden seien. Die Kläger hätten weder Mühen noch Kosten gescheut, um Zeugen und Beweise für diese These aufzutreiben, so Hagemeister – mit magerem Ergebnis: Im Archiv des Geheimdienstes fand sich nichts, und das Grossaufgebot an Zeugen konnte sich nur auf Hörensagen berufen.

Bis auf zwei: Die polnische Fürstin Catherine Radziwill, die behauptete, das Originaldokument 1905 mit «noch frischer Tinte» gesehen zu haben. Allerdings waren die «Protokolle» bereits zwei Jahre zuvor in einer russischen Zeitung erschienen. Zum Kronzeugen avancierte Alexandre du Chayla, der Sergej Nilus – einen der ersten Herausgeber der «Protokolle» – persönlich gekannt hatte. Für Hagemeister sind beide Zeugen problematisch: Radziwill sei eine «notorische Hochstaplerin» gewesen, die schon mal Interviews mit Hitler und Stalin erfunden habe, du Chayla ein fanatischer Antisemit, der für seine Aussage vor Gericht 4000 Franken forderte – und auch erhielt.

Michael Hagemeister erklärt, warum die Entstehungsgeschichte der „Protokolle der Weisen von Zion“ als ungeklärt gelten muss. Foto: Carmen Scheide
Michael Hagemeister erklärt, warum die Entstehungsgeschichte der „Protokolle der Weisen von Zion“ als ungeklärt gelten muss. Foto: Carmen Scheide

«Es war ein politisches Verfahren, bei dem es nicht um die Wahrheit ging, sondern um den Kampf gegen Hitler», so Hagemeisters Fazit. Trotzdem habe das «mit Hilfe zweifelhafter Zeugen und erheblichen Manipulationen fabrizierte Konstrukt» fortan als historische Wahrheit gegolten.

«Keine Fälschung – reine Fiktion»

Und noch in einem anderen Punkt widersprach Hagemeister dem Berner Urteil: Die «Protokolle» seien im Grunde genommen gar keine Fälschung, da sie sich überhaupt nicht auf ein Ereignis beziehen: «Es handelt sich um reine Fiktion». Der – nun wieder unbekannte – Verfasser habe eine interessante, über weite Strecken aus literarischen Werken zusammenkompilierte Anti-Utopie geschrieben. Gefährlich sei weniger der Inhalt (die Juden wollen auf konspirativ-subversive Weise eine perfekte Diktatur mit fürsorglichem König und glücklichen Untertanen errichten) als die antisemitische Kommentierung in den Vor- und Nachworten der unzähligen Ausgaben.

Richter zwischen Rechtsstaat und Politik

Von der Lage der Berner Richter «zwischen den Fronten» berichtete die Rechtshistorikerin Sibylle Hofer: Der politische Druck war gross, doch für eine Verurteilung in einem Strafprozess braucht es eine entsprechende Rechtsgrundlage – sonst werden die Menschenrechte verletzt. Naheliegend wäre es gewesen, die beiden Frontisten wegen Verleumdung anzuklagen. Doch dieser Artikel ist explizit nur bei Einzelpersonen anwendbar, nicht bei einem Kollektiv wie «den Juden», wie Hofer zeigte. Also wichen die Kläger auf das «Gesetz über das Lichtspielwesen und Massnahmen gegen die Schundliteratur» aus. Der Richter in erster Instanz, Walter Meyer (SP), interpretierte das Gesetz, das eigentlich gegen Gewaltverherrlichung und Pornographie gerichtet war, aus politischer Sympathie mit den Klägern sehr weit, so dass auch eine «Fälschung» unter «Schundliteratur» fiel. Auf diese Weise konnte er die beiden Angeklagten zu 50 und 20 Franken Busse und Übernahme der Verfahrenskosten verurteilen.

Die Teilnehmer des Berner Prozesses gegen die Verbreiter der «Protokolle der Weisen von Zion» im Gerichtssaal. Foto: Archiv für Zeitgeschichte, ETH Zürich
Die Teilnehmer des Berner Prozesses gegen die Verbreiter der «Protokolle der Weisen von Zion» im Gerichtssaal. Foto: Archiv für Zeitgeschichte, ETH Zürich

Die zweite Instanz korrigierte dieses Urteil jedoch und hob die Busse auf – nicht aber die Übernahme der hohen Verfahrenskosten. Die Begründung: Die Wirkung der «Protokolle» liege im Politischen, und nicht im Moralischen im Sinne des Schundliteraturgesetzes. «Dafür wurde das Obergericht kritisiert», so Hofer, «doch die Richter hatten ihre Gründe.»

Denn im Laufe des Prozesses geriet in Deutschland der Grundsatz, wonach eine Verurteilung eine gesetzliche Grundlage braucht, zunehmend in Gefahr: Ab 1935 konnte auch das «gesunde Volksempfinden» Grundlage einer Verurteilung sein, «womit man den politischen Gegner juristisch verfolgen konnte», so Hofer. Genau dies aber wollten die Berner Oberrichter nicht tun.

Ausserdem sorgten sie sich um die Pressefreiheit, die zwar in der Schweizer Verfassung festgeschrieben, aber wegen des politischen Drucks aus Deutschland in Gefahr war: Wenn man sich dazu hinreissen liess, rechtsnationale Schriften auf schwacher juristischer Grundlage zu verbieten, dann ging das prinzipiell auch mit Publikationen, die den Nazis ein Dorn im Auge waren. «Mit dem Freispruch haben die Berner Oberrichter rechtsstaatliche Prinzipien verteidigt», so Hofers Fazit.

Die Hydra ist nicht zu bändigen

An René Bloch, Professor für Judaistik, war es, aus dem Gehörten ein Fazit zu ziehen. Er zeigte sich beeindruckt vom mutigen Ziel, mit dem Berner Prozess «die Hydra der Protokolle zu bändigen.» Der Berner Prozess habe den Schweizer Juden viel Sympathie eingebracht und sei wichtig gewesen für das jüdische Selbstvertrauen. Doch Demagogen und Verschwörungstheoretiker vermöge ein Richterspruch nun mal nicht zu beeindrucken. Nicht nur seien die «Protokolle» heute insbesondere in der arabischen Welt weit verbreitet, auch in Briefen, die ihm persönlich zugeschickt werden, lebten die darin enthaltenen Verschwörungstheorien weiter, so Bloch – und zitierte aus einer einschlägigen Zuschrift. Mit einer offenen Diskussion, an der sich neben den verschiedenen Referentinnen und Referenten auch das Publikum beteiligte, ging dieser äusserst anregende und vielschichtige Themenabend zu Ende.

BUCHHINWEIS – MICHAEL HAGEMEISTER

Michael Hagemeister – Die «Protokolle der Weisen von Zion» vor Gericht. Der Berner Prozess 1933–1937 und die «antisemitische Internationale» Veröffentlichungen des Archivs für Zeitgeschichte der ETH Zürich, Band 10, 2017. 648 Seiten, 39 Abbildungen, ISBN 978-3-0340-1385-7

BUCHHINWEIS – SIBYLLE HOFER

Sibylle Hofer – Richter zwischen den Fronten. Die Urteile des Berner Prozesses um die 'Protokolle der Weisen von Zion' 1933-1937 224 Seiten, Helbing Lichtenhahn Verlag 2011, ISBN 978-3-7190-3144-2

ZUM AUTOR

Timm Eugster arbeitet als Redaktor bei Corporate Communication der Universität Bern.

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