Neues Unigesetz: Rektor begrüsst die Autonomie
Nach dem Ja des Kantonsparlaments zum neuen Unigesetz zeigt sich Rektor Urs Würgler zufrieden. Insbesondere die Stärkung der Autonomie durch den Übertritt zum so genannten Beitragssystem sieht er als grosse Chance.
Herr Würgler, das Kantonsparlament hat in zweiter Lesung das neue Universitätsgesetz deutlich gut geheissen. Sind Sie erleichtert?
Ich bin sehr froh, dass der Grosse Rat die Teilrevision des Unigesetzes in der aktuellen Form angenommen hat. Nach den Ergebnissen der ersten Lesung war dies aber zu erwarten.
Welches sind die wichtigsten Neuerungen?
Neben der Tatsache, dass nun sämtliche Professorinnen und Professoren – also auch die ordentlichen – von der Unileitung angestellt werden, ist sicher der Wechsel zum Beitragssystem die wichtigste Neuerung. Das bedeutet, dass der Leistungsauftrag der Regierung mit dem Kantonsbeitrag gekoppelt ist. Für uns zentral ist auch, dass entgegen früherer Absichten das Mitbestimmungsrecht des Senats bei der Besetzung der Unileitung bestehen bleibt.
Rektor Urs Würgler zeigt sich erfreut über das neue Unigesetz. (Bild: Stefan Wermuth)
Neu sollen Studierenden auch ethische Grundsätze vermittelt werden. Was heisst das?
Welche konkreten Auswirkungen dies haben wird, müssen wir im Senat thematisieren.
Welche Folgen hat das Gesetz auf den Unibetrieb?
Die Umsetzung der neuen Artikel, insbesondere der Übergang zum Beitragssystem, wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Andere, wie beispielsweise die neue Regelung der Berufungsgeschäfte, wollen wir so schnell wie möglich umsetzen. Zuerst brauchen wir allerdings eine angepasste Universitätsverordnung, und wir müssen das Universitätsstatut überarbeiten.